Pensionskasse: Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge
Die Pensionskasse bietet die Möglichkeit, den Staat an seiner Altersversorgung zu beteiligen. Die Beiträge können Sie als Entgeltumwandlung, steuer- und sozialversicherungsfrei, direkt aus Ihrem Bruttoeinkommen einzahlen.
Als Angestellter haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung.
So funktioniert die Pensionskasse
- Staatlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
- Die Pensionskasse ist eine staatlich kontrollierte Versorgungseinrichtung
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 2.640,- Euro pro Jahr möglich
- Der steuerfreie Betrag kann ggf. um weitere 1.800,- Euro pro Jahr erhöht werden
- Flexible Beitragszahlungen aus dem laufenden Gehalt oder aus einer Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld)
- Mitnahme des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel
- Hartz IV sicher
Vermögensaufbau aus staatlicher Entlastung und Steuer- und Sozialabgabenersparnis - die Pensionskasse macht es möglich. (»kostenlose Beratung)
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