Pensionskasse:
Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge

Die Pensionskasse bietet die Möglichkeit, den Staat an seiner Altersversorgung zu beteiligen. Die Beiträge können Sie als Entgeltumwandlung, steuer- und sozialversicherungsfrei, direkt aus Ihrem Bruttoeinkommen einzahlen.

Tipp

 

Als Angestellter haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung.


So funktioniert die Pensionskasse

  • Staatlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
  • Die Pensionskasse ist eine staatlich kontrollierte Versorgungseinrichtung
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 2.640,- Euro pro Jahr möglich
  • Der steuerfreie Betrag kann ggf. um weitere 1.800,- Euro pro Jahr erhöht werden
  • Flexible Beitragszahlungen aus dem laufenden Gehalt oder aus einer Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld)
  • Mitnahme des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel
  • Hartz IV sicher

BeratungVermögensaufbau aus staatlicher Entlastung und Steuer- und Sozialabgabenersparnis - die Pensionskasse macht es möglich.
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