Betriebliche Altersversorgung: Steuern und Sozialversicherung sparen
Die Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung finanzieren sich zu einem großen Teil aus eingesparten Steuern und Sozialabgaben. Denn die Beiträge werden über Ihren Arbeitgeber als Entgeltumwandlung direkt aus Ihrem Bruttogehalt gezahlt.
Häufige Formen der betrieblichen Altersversorgung
Als Angestellter haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung.
Vorteile im Überblick
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge aus dem Bruttogehalt
- Beitragszahlungen bis zu 2.640,- Euro pro Jahr als Entgeltumwandlung möglich
- Der steuerfreie Betrag kann ggf. um weitere 1.800,- Euro pro Jahr erhöht werden
- Beitragszahlungen aus dem laufenden Gehalt oder aus einer Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld)
- Mitnahme des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel
- Hartz IV sicher
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