Neuer Steuertarif - deutliche Entlastungen

Mit dem neuen Steuertarif wurden zahlreiche Steuererleichterungen für alle Steuerzahler beschlossen:

 

  • Der Grundfreibetrag steigt
  • Der Eingangssteuersatz sinkt
  • Die Einkommensgrenzen wurden innerhalb der Steuertarif-Abschnitte verschoben

Rechner

 

Der neue Steuertarif bringt für jeden eine Steuererleichterung.
Rechnen Sie es einfach mit dem Vorteilsrechner aus.


Erhöhter Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag sorgt für den Wegfall der Einkommensteuer bis zu einer bestimmten Grenze. Dadurch soll das Existenzminimum gesichert werden. Versteuern müssen Sie nur die Einkünfte, die über den Grundfreibetrag hinaus gehen. Für die Jahre 2009 und 2010 erhöht sich für Sie der Grundfreibetrag jeweils um 170,- Euro:

 

Tabelle4

Reduzierung für den Eingangssteuersatz

Rückwirkend zum 01. Januar 2009 ist der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% gesunken. Das heißt, die Berechnung der Steuer beginnt nun bei einem geringeren Eingangssteuersatz. Durch den reduzierten Eingangssteuersatz soll auch verhindert werden, dass der Großteil einer Lohnerhöhung durch schnell steigende Steuersätze zunichte gemacht wird.

Verschiebung der Tarifabschnitte

Der Steuertarif ist so aufgebaut, dass jeder der "mehr" verdient auch prozentual "mehr" Steuern zahlt. Durch die Verschiebung der Steuertarif-Abschnitte, um 400,- Euro bereits im Januar 2009 und um weitere 330,- Euro zum Januar 2010, vermindert sich die Steuerlast.