Kindergeld: Entlastung für Familien
Das Kindergeld erhalten Sie bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes. Darüber hinaus können Sie das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahres Ihres Kindes beantragen, wenn sich Ihr Kind in der Ausbildung oder im Studium befindet und das Einkommen Ihres Kindes die Freigrenzen von 8.004,- Euro (ab 2010) nicht übersteigt.
Erhöhung des Kindergeldes
Alle Familien konnten sich bereits seit Januar 2010 über mehr Geld freuen. Denn zu diesem Zeitpunkt erhöhte sich bereits das Kindergeld:

Kindergeldanspruch
Einen Kindergeldanspruch haben alle Bürger mit deutscher Nationalität und ständigem Wohnsitz in Deutschland. Wenn Sie im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, haben Sie ebenfalls einen Kindergeldanspruch. Für Ihren Kindergeldanspruch werden leibliche oder adoptierte Kinder berücksichtigt.
Höhe Kindergeld
Bereits zum Januar 2009 wurde die Höhe für das Kindergeld deutlich angepasst (siehe Kindergeld). Wie hoch das Kindergeld für jedes einzelne Kind ausfällt, ist abhängig von seinem "Rang". Dieser bemisst sich nach seinem Alter.
Die richtige Wahl des Auszahlungsberechtigten ist ebenfalls für die Höhe des Kindergeldes zu beachten. Insbesondere wenn Sie drei, vier oder mehr Kinder haben. Es werden alle Kinder mitgezählt, für die Sie grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld haben, selbst wenn das Geld an eine andere Person ausgezahlt wird.
Antrag Kindergeld
Den Kindergeld Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für den Kindergeld Antrag und die Mitteilung von Veränderungen steht Ihnen von der Bundesagentur für Arbeit ein Formulardienst im Internet zur Verfügung, der Sie beim Ausfüllen unterstützt.
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