Erhöhung des KinderfreibetragsZum 01. Januar 2009 hat sich der Kinderfreibetrag auf 3.864,- Euro pro Kind erhöht. Der Kinderfreibetrag wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wirksam, wenn sich dieser für Sie günstiger erweist, als das bereits bezogene Kindergeld.Der Kinderfreibetrag wird solange gewährt, wie Ihre volljährigen Kinder noch keine Einkünfte über 8.004,- Euro (ab 2010) beziehen.
Durch den höheren Freibetrag verlieren Sie nicht mehr so schnell den Anspruch auf das Kindergeld. Besser Verdienende sparen mehrDie erhöhten Grenzen bringen vor allem gut verdienenden Eltern Vorteile:
Ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 60.000,- Euro ist die Steuerersparnis über den Kinderfreibetrag günstiger. |







