Erhöhung des Kinderfreibetrags

Zum 01. Januar 2009 hat sich der Kinderfreibetrag auf 3.864,- Euro pro Kind erhöht. Der Kinderfreibetrag wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wirksam, wenn sich dieser für Sie günstiger erweist, als das bereits bezogene Kindergeld.

Der Kinderfreibetrag wird solange gewährt, wie Ihre volljährigen Kinder noch keine Einkünfte über 8.004,- Euro (ab 2010) beziehen.

Tipp

 

Durch den höheren Freibetrag verlieren Sie nicht mehr so schnell den Anspruch auf das Kindergeld.


Besser Verdienende sparen mehr

Die erhöhten Grenzen bringen vor allem gut verdienenden Eltern Vorteile:

 

  • Ein Ehepaar mit drei Kindern, das etwa 60.000,- Euro im Jahr verdient, wird mit 240,- Euro im Jahr entlastet
  • Bei etwa 80.000,- Euro Einkommen im Jahr, beträgt die Entlastung sogar 550,- Euro im Jahr.

Tipp


Ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 60.000,- Euro ist die Steuerersparnis über den Kinderfreibetrag günstiger.