Steuervorteile für privat VersicherteAb dem 01. Januar 2010 können Sie durch das Bürgerentlastungsgesetz die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Berücksichtigt werden die Beitragsanteile, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen (Basis-Krankenversicherung). Diesen Steuervorteil merken Sie bereits im Januar 2010 auf Ihrer Lohnabrechnung.Wollen Sie wissen, wie viel Geld Sie zukünftig mehr haben? Rechnen Sie es einfach mit dem Vorteilsrechner aus. Anrechnungsfähige Personen
Absetzbare Beiträge
Diese Leistungen werden nicht berücksichtigt
Machen Sie Ihre nicht berücksichtigungsfähigen Beiträge über die sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend. |







