Steuervorteile für gesetzlich Versicherte

Alle gesetzlich Krankenversicherte können sich freuen. Denn Sie bekommen durch das Bürgerentlastungsgesetz den größten Teil Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich angerechnet. Diesen Steuervorteil merken Sie bereits im Januar 2010 auf Ihrer Lohnabrechnung.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • Haben Sie einen Anspruch auf ein Krankentagegeld, bekommen Sie 96% Ihrer Beiträge (Arbeitnehmeranteil) steuerlich angerechnet.
  • Haben Sie keinen Anspruch auf ein Krankentagegeld, bekommen Sie 100% Ihrer Beiträge (Arbeitnehmeranteil) steuerlich angerechnet.
  • Beiträge für Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung (mit Zusatzleistung) werden steuerlich nicht berücksichtigt.
  • Beiträge für Zusatztarife bei einer privaten Krankenversicherung (z.B. Einbettzimmer, Heilpraktikerleistungen, etc.) werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Tipp

 

Machen Sie Ihre nicht berücksichtigungsfähigen Beiträge über die  sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend.

 

Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Beiträge zu Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung werden Ihnen mit dem vollen Arbeitnehmeranteil steuerlich angerechnet.

 

Soviel bekommen Sie steuerlich angerechnet

Ab Januar 2010 werden Ihnen bis zu dieser Höchstgrenze Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge pro Jahr angerechnet:

 

  • Kinderlose: 3.885,- Euro
  • Mit Kind(ern): 3.775,- Euro