Steuervorteile für gesetzlich VersicherteAlle gesetzlich Krankenversicherte können sich freuen. Denn Sie bekommen durch das Bürgerentlastungsgesetz den größten Teil Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich angerechnet. Diesen Steuervorteil merken Sie bereits im Januar 2010 auf Ihrer Lohnabrechnung.Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Machen Sie Ihre nicht berücksichtigungsfähigen Beiträge über die sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend.
Beiträge zur gesetzlichen PflegeversicherungDie Beiträge zu Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung werden Ihnen mit dem vollen Arbeitnehmeranteil steuerlich angerechnet.
Soviel bekommen Sie steuerlich angerechnetAb Januar 2010 werden Ihnen bis zu dieser Höchstgrenze Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge pro Jahr angerechnet:
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