buergerentlastungsgesetz von buergerentlastungsgesetz-info.de http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/ buergerentlastungsgesetz de-de Copyright 2010 buergerentlastungsgesetz-info.de Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/rssfeed.php buergerentlastungsgesetz-info.de 60 Alterseinkünftegesetz Seit dem 01.01.2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Kernpunkt im Alterseinkünftegesetz ist die Steuerfreistellung der Beiträge zur 1. Schicht - z. B.. Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente - und zur 2. Schicht - Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge. Im Gegenzug sind nach dem Alterseinkünftegesetz die Leistungen nachgelagert zu versteuern. Das Steuerprivileg der privaten Vorsorge in der 3. Schicht ist für Verträge nach dem 31.12.2004 entfallen, jedoch können die Erträge steueroptimiert nur zu 50 Prozent geltend gemacht werden. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Alterseink%FCnftegesetz.htm Altersrente Die gesetzliche Altersrente hat durch die Rentenreformen der Jahre 2001 und 2004 tiefe Einschnitte erfahren. Die Reformen haben zur Folge, dass sich die Altersrente bis 2030 um ca. 20 Prozent reduziert. Auch der Generationenvertrag - die Grundlage zur Finanzierung der gesetzlichen Rente - geht schon lange nicht mehr auf. Durch den Geburtenrückgang müssen immer weniger Junge, die stetig länger lebenden Renten finanzieren. Die Anhebung des Renteneintritts erst mit 67 Jahren trägt diesem Umstand Rechnung. Die gesetzliche Altersrente wird nicht mehr reichen und der Aufbau einer privaten Altersversorgung ist unumgänglich geworden. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Altersrente.htm Antrag Kindergeld Ein Antrag Kindergeld kann nur von einer anspruchsberechtigten Personen gegen Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich gestellt werden. Der Antrag Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt, wo man auch die entsprechenden Vordrucke erhalten kann. Sollten Sie einen Antrag Kindergeld stellen wollen, obwohl Ihr Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten hat, müssen Sie entsprechende Nachweise wie Schulbescheinigungen, Bescheinigungen über freiwillige soziale oder ökologische Dienste oder Nachweise über eine Arbeitslosigkeit des Kindes erbringen. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Antrag_Kindergeld.htm Berufsunfähigkeitsversicherung Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn dieser infolge einer Krankheit, Invalidität oder Behinderung, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ein Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle, die nach dem 01. Januar 1961 geborenen sind, komplett entfallen. Es gilt nur noch ein unzureichender Schutz im Falle einer Erwerbsunfähigkeit, der sich ungeachtet der Qualifikation oder Ausbildung, nach dem Restleistungsvermögen irgendeiner Tätigkeit am Arbeitsmarkt orientiert. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist existenziell. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Berufsunf%E4higkeitsversicherung.htm Betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung erfolgt häufig im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Hierbei schließt ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber - dieser ist Versicherungsnehmer - einen Vertrag für die Altersversorgung ab. Die betriebliche Altersversorgung bedeutet den Verzicht eines Arbeitnehmers auf Teile seines Einkommens und das Speisen der Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt. Dadurch mindert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers und es ergeben sich Steuer- und Sozialversicherungs- ersparnisse. Die Versorgungsleistungen aus der betriebliche Altersversorgung sind bei der Auszahlung voll zu versteuern. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Betriebliche_Altersversorgung.htm Bürgerentlastungsgesetz Ab dem Januar 2010 tritt das neue Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Es sorgt für eine erhebliche finanzielle Entlastung für alle Steuerzahler. Denn das Bürgerentlastungsgesetz bestimmt, dass ab Januar 2010 die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in vollem Umfang steuerlich absetzbar sind. Eine deutliche Erleichterung, von der Angestellte, Beamte, Selbstständige, Rentner oder Pensionäre gleichermaßen profitieren. Das Bürgerentlastungsgesetz ermöglicht dem Versicherten seine eigenen Beiträge, die für seinen Ehepartner und die der kindergeldberechtigten Kinder abzusetzen. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/B%FCrgerentlastungsgesetz.htm Direktversicherung Bei einer Direktversicherung schließt ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zugunsten seines Arbeitnehmers einen Versicherungsvertrag über eine Lebensversicherung oder Leibrentenversicherung ab. Beiträge zu einer Direktversicherung können bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West - 2.640 Euro im Jahr 2010 und 2.592 Euro im Jahr 2009 - steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers umgewandelt werden. Die Leistungen aus der Direktversicherung sind in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Direktversicherung.htm Eingangssteuersatz Rückwirkend zum 01. Januar 2009 ist der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesunken. Das heißt, die Berechnung der Steuer beginnt nun bei einem geringeren Steuersatz. Zusätzlich wurden die Tarifeckwerte ab Januar 2009 um 400 Euro angehoben bzw. erhöhen sich ab Januar 2010 um weitere 330 Euro. Durch den reduzierten Eingangssteuersatz soll verhindert werden, dass ein Großteil der Lohnerhöhungen durch schnell steigende Steuersätze zunichte gemacht werden. Die Senkung beim Eingangssteuersatz bedeutet also mehr Geld in den Taschen der Arbeitnehmer und gleichzeitig Ankurbelung der Wirtschaft. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Eingangssteuersatz.htm Einkommensteuererklärung Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist nur dann erforderlich, wenn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro im vergangenen Jahr bezogen wurden. Besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, kann es dennoch vorteilhaft sein, eine Einkommensteuererklärung freiwillig abzugeben, wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt worden ist oder wenn die Werbungskosten bzw. Sonderausgaben über die jeweiligen Pauschbeträge hinausgehen. Für Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit ist keine Einkommenssteuererklärung nötig, da sie im Rahmen der Lohnsteuervorauszahlung abgeführt wird. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Einkommensteuererkl%E4rung.htm Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitgeber Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge direkt vom Bruttolohn abführt. Bei der Entgeltumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, wodurch deutlich geringere Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben anfallen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Entgeltumwandlung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West, der gesetzlichen Rentenversicherung. Bietet der Arbeitgeber keine Durchführungswege wie z. B.. eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, kann der Arbeitnehmer die Durchführung über eine Direktversicherung verlangen. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Entgeltumwandlung.htm Gehaltsabrechnung Die steuerlichen Vorteile des Bürgerentlastungsgesetzes wirken sich für Arbeitnehmer schon mit der ersten Gehaltsabrechnung zum 01. Januar 2010 auf das Netto-Entgelt aus. Denn der Arbeitgeber berücksichtigt bereits beim Lohnsteuerabzug zu Ihren Gunsten die höher abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Gehaltsabrechnung. Die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren macht dies möglich. Für Selbstständige macht sich die Entlastung im Rahmen der vierteljährlichen Steuervorauszahlung und in der Steuererklärung bemerkbar. Ein Grund, sich auf mehr Geld in der Tasche zu freuen. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Gehaltsabrechnung.htm Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag sorgt für den Wegfall der Einkommenssteuer bis zu einer bestimmten Grenze, um das Existenzminimum zu sichern. Der Grundfreibetrag wird in 2009 um 170 Euro rückwirkend auf 7.834 Euro und ab dem 01. Januar 2010 noch einmal um 170 Euro auf 8.004 Euro erhöht. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, muss keine Steuern zahlen. Durch die erhöhten Grundfreibe- träge verlieren Eltern mit erwachsenen Kindern nicht mehr so schnell das Kindergeld, wenn Kinder über eigene Einkünfte und Bezüge verfügen. Auch Rentner profitieren durch den erhöhten Grundfreibetrag - sie müssen seltener eine Steuerklärung abgeben. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Grundfreibetrag.htm Höhe Kindergeld Seit Januar 2009 wurde die Höhe Kindergeld für das erste und zweite Kind um 10 Euro auf 164 Euro im Monat angepasst. Für das dritte Kind wurde die Höhe Kindergeld um 16 Euro auf 170 Euro und ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich angepasst. Welchen Rang ein bestimmtes Kind hat richtet sich nach seinem Alter. Die richtige Wahl des Auszahlungsberechtigten ist bei der Höhe Kindergeld zu beachten, wenn Sie drei, vier oder mehr Kinder haben. Es werden alle Kinder mitgezählt, für die Sie grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld haben, selbst wenn das Geld an eine andere Person ausgezahlt wird. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/H%F6he_Kindergeld.htm Kinderfreibetrag Zum 01. Januar 2009 hat sich der Kinderfreibetrag auf 3.864 Euro pro Kind erhöht. Insgesamt betragen die steuerlichen Freibeträge für Kinder 6.024 Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag wird wirksam, wenn sich dies bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens als günstiger für den Steuerpflichtigen erweist, als das - bereits bezogene - Kindergeld. Der Kinderfreibetrag wird solange gewährt, wie Jugendliche über 18 Jahre keine Einkünfte und Bezüge über 7.834 Euro - ab dem 01. Januar 2010 über 8004 Euro - haben. Durch diese Erhöhungen verlieren Eltern nicht mehr so schnell den Anspruch auf Kindergeld. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Kinderfreibetrag.htm Kindergeld Das Kindergeld beträgt für 2009 monatlich für das erste und zweite Kind 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für jedes weitere Kind 195 Euro. Die neue Regierung will am 18. Dezember 2009 im Bundesrat eine erneute Erhöhung für das Kindergeld ab 2010 wie folgt beschließen: 1. und 2. Kind: 184 Euro, 3. Kind: 190 Euro und für jedes weitere Kind: 215 Euro. Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt. Darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Ausbildung oder im Studium befindet und das Einkommen des Kindes die Freigrenzen nicht übersteigt. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Kindergeld.htm Kindergeld Antrag Der Kindergeld Antrag wird bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Mit diesem Kindergeld Antrag beanspruchen Sie Kindergeld für Kinder bis 18 Jahre. Darüber hinaus kann der Kindergeld Antrag aber auch für Kinder bis zu 25 Jahren gestellt werden, wenn sich das Kind in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das Einkommen des Kindes die Freigrenzen nicht übersteigt. Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen steht Ihnen von der Bundesagentur für Arbeit ein Formulardienst auch im Internet zur Verfügung, der Sie beim Ausfüllen unterstützt. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Kindergeld_Antrag.htm Kindergeldanspruch Einen Kindergeldanspruch hat, wer Deutscher ist und in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Für den Kindergeldanspruch werden leibliche oder adoptierte Kinder berücksichtigt. Ein Kindergeldanspruch besteht mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes die Freigrenzen - 7.680 Euro pro Jahr in 2009 und 8.004 Euro ab 2010 - nicht übersteigt. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Kindergeldanspruch.htm Konjunkturpaket 2 Mit dem Konjunkturpaket 2 hat die damalige Koalition aus SPD und CDU das größte Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Das Konjunkturpaket 2 hat zum Ziel, die Bürger deutlich zu entlasten und die Wirtschaft zu stärken. Das Konjunkturpaket 2 ist zwar schon zum 01.01.2009 in Kraft getreten, entfaltet mit den Steueränderungen 2010 aber erst seine volle Wirkung. Zu den vielen Steuervorteilen zählen beispielsweise die Erhöhung des Kindergeldes, Senkung des Eingangssteuersatzes, Verringerung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung usw. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Konjunkturpaket_2.htm Pensionskasse Die Pensionskasse ist eine von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Bietet ein Arbeitgeber die Pensionskasse als Durchführungsweg für seine Mitarbeiter an, kann der Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung, Beiträge bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West - 2.640 Euro im Jahr 2010 und 2.592 Euro im Jahr 2009 -, steuer- und sozialversicherungsfrei aus seinem Bruttogehalt für seine Altersversorgung umwandeln. Die Leistungen aus der Pensionskasse sind in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Pensionskasse.htm Private Rentenversicherung Die gesetzliche Rente reicht für den Ruhestand längst nicht mehr aus. Daher ist eine private Altersversorgung dringend zu empfehlen. Die private Rentenversicherung ist ein idealer Baustein in der persönlichen Altersversorgung, denn sie sichert ein lebenslanges und garantiertes Zusatzeinkommen. Wahlweise kann auch eine Einmalauszahlung des Kapitals gewählt werden. Die späteren Rentenzahlungen der privaten Rentenversicherung unterliegen der günstigen Ertragsanteilbesteuerung. So muss zum Beispiel ein 65-jähriger lediglich 18 Prozent für die private Rentenversicherung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Private_Rentenversicherung.htm Rentenversicherungen Rentenversicherungen sind danach zu unterscheiden, ob es sich dabei um eine gesetzliche oder private Rentenversicherung handelt. Aufgrund der nicht mehr ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt die zusätzliche Altersversorgung über private Rentenversicherungen immer mehr an Bedeutung. Denn sie garantiert ein lebenslanges Zusatzeinkommen, um den Lebensstandard zu halten. Die späteren Rentenzahlungen der privaten Rentenversicherungen unterliegen der günstigen Ertragsanteils- besteuerung. Ein 65-jähriger muss nur 18 Prozent seiner privaten Rentenversicherung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Rentenversicherungen.htm Riesterrente Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge, bei der Förderquoten von mehr als 50 Prozent möglich sind. Zum Ausschöpfen der vollen staatlichen Förderung bei der Riesterrente müssen 4 Prozent des Bruttoeinkommens, max. 2.100 Euro in den Vertrag eingezahlt werden. Die Förderung besteht seit 2008 aus der Grundzulage - 154 Euro für Singles und 308 Euro für Verheiratete -, sowie der Kinderzulage, das sind 300 Euro für jedes Kind. Anspruch auf die staatliche Förderung über die Riesterrente haben zum Beispiel alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, alle Beamten sowie freiwillig gesetzlich Rentenversicherte. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Riesterrente.htm Rürup Rente Die Rürup Rente ist insbesondere für Selbstständige eine Möglichkeit, eine staatlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Die Beiträge zu einer Rürup Rente können bis 20.000 Euro für einen Single und 40.000 Euro für Verheiratete pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. In 2009 können 68 Prozent der Beiträge angerechnet werden. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 Prozent. Die Rürup Rente kann aus regelmäßigen Beiträgen, aber auch aus Zuzahlungen bespart werden. Der Vertrag ist vor staatlichen Zugriffen, z. B. bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit geschützt. Rentenleistungen sind abhängig vom Renteneintrittsalter zu versteuern. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/R%FCrup_Rente.htm Sonderausgaben Ab dem 01. Januar 2010 sind Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Wer die ab 01. Januar neu geltenden Höchstbeträge von 1.900 Euro für Angestellte oder 2.800 Euro für Selbstständige durch die Basiskranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft hat, kann sie bis zur Höchstgrenze der sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie zum Beispiel Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht- oder, Lebensver- sicherungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Sonderausgaben sind weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Sonderausgaben.htm Steueränderungen Zu den wesentlichen Steueränderungen in 2009 zählten im Rahmen des Konjunkturpakets 2 die Anhebung des Grundfreibetrags auf 7.834 Euro, die Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und die Verschiebung der Steuertarifabschnitte um 400 Euro nach oben. In einem zweiten Schritt wird bei den Steueränderungen der Grundfreibetrag ab 2010 auf 8.004 Euro angehoben und die Steuertarifabschnitte um weitere 330 Euro nach oben verschoben. Durch das Bürgerentlastungsgesetz ergeben sich Steueränderungen für Angestellte und Selbstständige - durch die volle Absetzbarkeit der Basiskranken- und Pflegeversicherung. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Steuer%E4nderungen.htm Steuerberechnung Bei der Steuerberechnung werden Sie sehen, dass Sie ab 01. Januar 2010 noch einmal mit einer deutlichen Steuerersparnis rechnen können. Das Konjunkturpaket 2 ist bereits zum 01.01.2009 in Kraft getreten und entfaltet mit den Steueränderungen 2010 seine volle Wirkung durch die vielen Steuervorteile. Bei der Steuerberechnung können Sie davon ausgehen, dass sie nun für alle Steuerpflichtigen mit einem geringeren Satz beginnt. Bei der Steuerberechnung ist dann auch die Verringerung des Beitragssatzes zur Kranken- und Pflegeversicherung und die verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Steuerberechnung.htm Steuerersparnis In der letzten Legislaturperiode wurde durch die Koalition eine deutliche Steuerersparnis zur Entlastung der Bürger beschlossen. Diese galten bereits für das Jahr 2009 beziehungsweise werden mit dem 01. Januar 2010 noch greifen. Die Steuerersparnis des Konjunkturpakets 2 sind die Erhöhung des Grundfreibetrages, die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Verschiebung der Steuertarifabschnitte. Eine weitere Steuerersparnis ergibt sich aus dem Bürgerentlastungsgesetz. Dadurch können Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegeversicherung ab Januar 2010 in vollem Maße steuerlich geltend gemacht werden. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Steuerersparnis.htm Steuerklasse Lohnsteuerabzug sowie der Abzug von Solidaritätszuschlag und auch der Kirchensteuer richtet sich nach der auf der Lohnsteuer- karte eingetragenen Steuerklasse. Unter welche Steuerklasse Sie fallen, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab und macht sich im Nettolohn bemerkbar. Rückwirkend zum 1. Januar 2009 ist der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesunken. Das heißt, die Berechnung der Steuern beginnt nun für alle Steuerpflichtigen mit einem geringeren Satz. Für berufstätige Ehepartner gibt es eine Besonderheit: Für sie stehen zwei Steuerklassen-Kombinationen zur Auswahl, sie können die Steuerklasse also wählen. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Steuerklasse.htm Steuertarif Im Rahmen des Konjunkturpakets 2 wurde ein neuer Steuertarif umgesetzt. Dieser wirkt sich direkt positiv aus. Der Eingangs- steuersatz sank von 15 in 2008 ab dem 01. Januar 2009 auf 14 Prozent. Jeder Steuertarif Abschnitte wurde zum 01.01.2009 um jeweils 400 Euro nach oben verschoben und zum 01. Januar 2010 nochmals um jeweils 330 Euro angehoben. Zusätzlich wird der Grundfreibetrag in den Jahren 2009 und 2010 um jeweils 170 Euro erhöht. Damit dürfen Bundesbürger im Jahr 2009 bis zu 7.834 Euro und im Jahr 2010 bis zu 8004 Euro verdienen, ehe sie Steuern zahlen müssen. Der neue Steuertarif entlastet die Bürger. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Steuertarif.htm Vorsorgeaufwendungen Ab dem 01. Januar 2010 gilt die verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit für Vorsorgeaufwendungen. Dadurch können Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Beiträge im Rahmen der erhöhten Grenzen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen beispielsweise für Arbeitslosen- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Die neuen Höchstgrenzen bei den Vorsorgeaufwendungen für Angestellte betragen dann 1.900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro, für Ehegatten steht je nach Anstellung ein eigener Betrag zur Verfügung. Sat, 04 Sep 2010 10:36:24 +0200 http://www.buergerentlastungsgesetz-info.de/buergerentlastungsgesetz/Vorsorgeaufwendungen.htm