Die Betriebliche Altersversorgung erfolgt häufig im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Hierbei schließt ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber - dieser ist Versicherungsnehmer - einen Vertrag für die Altersversorgung ab. Die Betriebliche Altersversorgung bedeutet den Verzicht eines Arbeitnehmers auf Teile seines Einkommens und das Speisen der Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt. Dadurch mindert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers und es ergeben sich Steuer- und Sozialversicherungs- ersparnisse. Die Versorgungsleistungen aus der Betriebliche Altersversorgung sind bei der Auszahlung voll zu versteuern.
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