Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn dieser infolge einer Krankheit, Invalidität oder Behinderung, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ein Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle, die nach dem 01. Januar 1961 geborenen sind, komplett entfallen. Es gilt nur noch ein unzureichender Schutz im Falle einer Erwerbsunfähigkeit, der sich ungeachtet der Qualifikation oder Ausbildung, nach dem Restleistungsvermögen irgendeiner Tätigkeit am Arbeitsmarkt orientiert. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist existenziell.
Weitere Stichworte zu dem Thema "Berufsunfähigkeitsversicherung"