Ein Antrag Kindergeld kann nur von einer anspruchsberechtigten Personen gegen Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich gestellt werden. Der Antrag Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt, wo man auch die entsprechenden Vordrucke erhalten kann. Sollten Sie einen Antrag Kindergeld stellen wollen, obwohl Ihr Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten hat, müssen Sie entsprechende Nachweise wie Schulbescheinigungen, Bescheinigungen über freiwillige soziale oder ökologische Dienste oder Nachweise über eine Arbeitslosigkeit des Kindes erbringen.
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