Die gesetzliche Altersrente hat durch die Rentenreformen der Jahre 2001 und 2004 tiefe Einschnitte erfahren. Die Reformen haben zur Folge, dass sich die Altersrente bis 2030 um ca. 20 Prozent reduziert. Auch der Generationenvertrag - die Grundlage zur Finanzierung der gesetzlichen Rente - geht schon lange nicht mehr auf. Durch den Geburtenrückgang müssen immer weniger Junge, die stetig länger lebenden Renten finanzieren. Die Anhebung des Renteneintritts erst mit 67 Jahren trägt diesem Umstand Rechnung. Die gesetzliche Altersrente wird nicht mehr reichen und der Aufbau einer privaten Altersversorgung ist unumgänglich geworden.