Seit dem 01.01.2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Kernpunkt im Alterseinkünftegesetz ist die Steuerfreistellung der Beiträge zur 1. Schicht - z. B.. Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente - und zur 2. Schicht - Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge. Im Gegenzug sind nach dem Alterseinkünftegesetz die Leistungen nachgelagert zu versteuern. Das Steuerprivileg der privaten Vorsorge in der 3. Schicht ist für Verträge nach dem 31.12.2004 entfallen, jedoch können die Erträge steueroptimiert nur zu 50 Prozent geltend gemacht werden.
Weitere Stichworte zu dem Thema "Alterseinkünftegesetz"